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Ratgeber

Wie oft muss eine Heizung gewartet werden?

Redaktion H & S Lübbenau GmbH · Aktualisiert am 2. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Als Faustregel gilt: einmal im Jahr, am besten vor der Heizperiode. Bei Öl- und Gasheizungen hält die regelmäßige Wartung Wirkungsgrad und Betriebssicherheit hoch und ist häufig Voraussetzung für die Herstellergarantie. Die Prüfung durch den Schornsteinfeger ist eine davon getrennte, gesetzlich geregelte Angelegenheit – sie ersetzt die Wartung nicht.

Monteur misst mit einem Abgasmessgerät an einem geöffneten Gasheizkessel
KI-Bild

Warum eine Heizung regelmäßig gewartet werden muss

Eine Heizung läuft mehrere tausend Stunden im Jahr. Dabei verschmutzen Brenner und Wärmetauscher, Einstellungen verstellen sich, Verschleißteile altern. Die Folge: Der Wirkungsgrad sinkt schleichend und der Verbrauch steigt – oft, ohne dass es jemand bemerkt.

Regelmäßige Wartung hat drei handfeste Gründe. Erstens hält sie den Wirkungsgrad hoch und den Verbrauch niedrig. Zweitens beugt sie Störungen vor, weil sich anbahnende Defekte erkannt werden, bevor die Anlage mitten im Winter ausfällt. Drittens sichert sie Ansprüche: Viele Hersteller knüpfen Garantie- und Gewährleistungszusagen an eine regelmäßige, fachgerechte Wartung.

Auch der Gesetzgeber verlangt, dass Heizungsanlagen sachgerecht bedient, gewartet und instand gehalten werden – ein festes Intervall schreibt das Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht vor. Die jährliche Wartung hat sich als Standard etabliert, weil sie zu den Vorgaben der meisten Hersteller passt.

Was bei einer Wartung passiert

Der genaue Umfang hängt von der Anlage ab. Typische Arbeitsschritte einer Kesselwartung sind:

  • Brenner und Wärmetauscher reinigen
  • Verbrennungswerte messen und den Brenner einstellen
  • Dichtheit von Anschlüssen prüfen – bei Gasgeräten auch die Gasstrecke
  • Anlagendruck und Ausdehnungsgefäß kontrollieren, bei Bedarf Wasser nachfüllen
  • Verschleißteile wie Dichtungen, Düsen und Elektroden prüfen und bei Bedarf tauschen
  • Sicherheits- und Regeleinrichtungen testen, Ergebnisse im Wartungsprotokoll festhalten

Wartung und Schornsteinfeger: zwei verschiedene Dinge

Die Heizungswartung wird oft mit den Terminen des Schornsteinfegers verwechselt. Beides hat seinen Zweck – ersetzt sich aber nicht gegenseitig.

Der Schornsteinfeger erfüllt gesetzlich geregelte Kehr-, Überprüfungs- und Messpflichten: Er kontrolliert unter anderem Abgaswerte und die Betriebssicherheit der Abgasanlage. Die Heizung selbst reinigt, repariert oder justiert er dabei nicht.

Die Wartung durch den Fachbetrieb kümmert sich um den Kessel: Reinigung, Einstellung, Verschleißteile, Sicherheit. Wer nur den Schornsteinfeger kommen lässt, hat also noch keine gewartete Heizung.

Warnzeichen: Wann die Anlage Aufmerksamkeit braucht

Unabhängig vom Wartungsrhythmus sollten Sie reagieren, wenn Ihre Heizung eines dieser Signale zeigt:

  • ungewohnte Geräusche wie Klopfen, Pfeifen oder Gluckern
  • wiederholter Druckabfall am Manometer
  • häufige Störabschaltungen oder Fehlermeldungen
  • steigender Verbrauch ohne geändertes Heizverhalten
  • Heizkörper, die ungleichmäßig oder gar nicht warm werden

Was Sie selbst prüfen können

Ein paar Handgriffe sind ohne Fachwissen möglich: Kontrollieren Sie regelmäßig den Anlagendruck am Manometer – der richtige Bereich ist dort meist grün markiert und steht in der Bedienungsanleitung. Gluckernde Heizkörper können Sie mit einem Entlüfterschlüssel selbst entlüften; danach den Druck erneut prüfen.

Notieren Sie Fehlermeldungen, statt sie nur wegzudrücken – das erleichtert dem Kundendienst die Diagnose erheblich. Alles, was Brenner, Gas- oder Ölleitungen betrifft, gehört dagegen ausschließlich in die Hände eines Fachbetriebs.

Wartung durch H & S Lübbenau

Wir warten Öl- und Gasheizkessel und übernehmen die selbstständige Fehlersuche und Störungsbeseitigung – im ganzen Bundesland Brandenburg sowie in Sachsen. Am besten vereinbaren Sie Ihren Wartungstermin im Sommer oder Frühherbst, bevor die Heizperiode beginnt. Bei einem Ausfall hilft unser Störungsdienst weiter.

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Wir warten Öl- und Gasheizkessel in Brandenburg und Sachsen – fragen Sie Ihren Termin rechtzeitig an.